Neu ab 01.01.2025 / MWST
Seit dem 01.01.2025 ist das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft. Unter anderem ändert sich: Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.
Die als Erleichterung für KMU’s gedachte Anpassung beurteilen wir allerdings eher kritisch:
Es ist neu jährlich ein Antrag zu stellen, welcher von der ESTV geprüft wird
Analog des bewilligten Antrags sind unterjährig von der ESTV festgesetzte Vorauszahlungen zu leisten
Unterjährige Veränderungen des Geschäftsverlaufs bleiben unberücksichtigt (starke Umsatzveränderungen, getätigte Investitionen etc.) bzw. bedürfen eines Antrags zur Anpassung der Vorauszahlungen
Sofern die Buchhaltung viertel- oder halbjährlich verbucht wird, ist der Treuhänder auf dem Laufenden und kann beratend oder korrigierend im Sinne des KMU’s unterstützen. Dieser Support ist nur eingeschränkt möglich bei jährlicher Verbuchung.
Wird die Buchhaltung neu nur jährlich vom Treuhänder verbucht, mutiert dieser zum „bottle-neck“. Das zu verbuchende Belegvolumen ist nun auf einmal für alle Kunden innerhalb eines kurzen Zeitrahmens zu bewerkstelligen
Die MWST-Deklaration selbst ist ein nicht wirklich zeitraubendes automatisiertes "Nebenprodukt" für den buchenden Treuhänder und schlägt je nach Komplexität mit 15 bis 30 Minuten pro Deklaration zu Buche
Gerne können wir die für Sie idealste Variante persönlich besprechen.
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