Steuerberatung

…denn Sie haben nichts zu verschenken…

 

Eine Vielzahl von Fällen kann zu einer steuerlichen Veränderung führen und Beratungsbedarf nach sich ziehen. Zum Beispiel:

 

  • Kauf/Verkauf einer Immobilie
  • Zuzug/Wegzug in die Schweiz bzw. ins Ausland
  • Heirat/Scheidung
  • Erbschaft
  • die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

 

Neben diesen Spezialfällen stellen wir in der Praxis immer wieder fest, dass die steuerlichen Möglichkeiten unserer Neukunden in der Vergangenheit nicht voll ausgeschöpft wurden.

 

Sei es dass Stockwerkeigentümer ihre Zahlungen an den Erneuerungsfond nicht als Unterhaltskosten deklarierten. Dass Leistungen an erwerbsunfähige und unterstützungsbedürftige Personen nicht in Abzug gebracht wurden. Oder ein möglicher Einkauf von Beitragsjahren in die Pensionskasse oder Beiträge in die Säule 3a nicht in Betracht gezogen wurden.

 

Die Möglichkeiten von Steuereinsparungen sind vielfältig. Eine professionelle Beratung ist die Basis Ihrer optimalen Steuersituation.

 

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.