Abschaffung des Eigenmietwerts
Für selbstgenutzte Immobilien wurde mit Bundesratbeschluss vom 01. April 2026 die Aufhebung des Eigenmietwerts beschlossen. Die Aufhebung tritt per 01. Januar 2029 in Kraft. Nebst dem Wegfall des Eigenmietwerts werden ab diesem Termin auch bisher steuerlich abzugsfähige Kosten wie Renovationen und Hypothekenzinsen hinfällig.
Gleichzeitig stellt der Bundesrat den Kantonen frei für die finanzielle Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.
Die kantonalen Steuerverwaltungen werden sich in den nächsten Monaten mit der detaillierten Ausarbeitung zur Umsetzung dieses Beschlusses befassen. Aktuell liegen noch keine Details vor.







